CO2-Steuer
- Steuernews für alle MandantenVermieter müssen sich ab dem Jahr 2023 an der CO2-Steuer beteiligen
Vermieter müssen sich ab dem Jahr 2023 an der CO2-Steuer beteiligen
Schärfere Mitwirkungspflichten für Steuerzahler
Eine Verlängerung der bestehenden Nichtbeanstandungsregelung über den 30.9.2020 hinaus wird nicht gewährt (BMF Az. IV A 4-S0316-a/20/10007:002).
Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Grundsätzlich sind sämtliche Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen.
Gesetzgeber entschärft Umkehr der Steuerschuldnerschaft
Bundesfinanzministerium legt Referentenentwurf vor
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.