Mehr Bürokratieentlastung
- Steuernews für alle MandantenBundesjustizministerium veröffentlicht Referentenentwurf
Bundesjustizministerium veröffentlicht Referentenentwurf
Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2023 vernichtet werden können
Bundesjustizministerium veröffentlicht Eckpunkte für weiteren Bürokratieabbau
Welche Belege und sonstige Unterlagen zum 31.12.2022 vernichtet werden können
Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen
Sechs- und zehnjährige Aufbewahrungsfristen
Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 Jahre aufbewahren.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist.
Elektronische Kontoauszüge verdrängen mehr und mehr den Papierauszug.
Wichtige Infos zu den Aufbewahrungspflichten finden Sie hier.
Bundesfinanzministerium veröffentlicht neues Schreiben
Was kann zum 31.12.2014 vernichtet werden?
Ablagecheck: Unterlagen aus 2003 bzw. 2007 können vernichtet werden
Künftig soll für Dokumente eine kürzere Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren gelten.
Für welche Dokumente die Aufbewahrungsfristen zum Jahresende 2023 enden
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