Steuervergünstigungen für E-Fuels-only-Fahrzeuge
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Bundesregierung plant Steuervergünstigungen auch für E-Fuels-only-Fahrzeuge
Die staatlichen Förderprogramme für E-Autos werden neu aufgelegt.
Ein-Prozent-Regel und Steuervorteile für Elektro-PKW
Besitzer von E-Autos sowie von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen müssen nur noch 0,5 % des Listenpreises versteuern
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