Wann das Finanzamt Bewirtungsrechnungen anerkennt
- Steuernews für alle MandantenBMF-Schreiben vom 30.6.2021
BMF-Schreiben vom 30.6.2021
Grundsätzlich sind sämtliche Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen.
Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs auf 70 % verfassungswidrig
Beschränkte Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen
Neuerungen aus dem achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
Bis zu 70 % der Aufwendungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden
Neue formale Voraussetzungen für Bewirtungsrechnungen
Keine Berichtigungspflichten bei Kleinbetragsrechnungen
Bewirtungsbelege stehen stets im Mittelpunkt einer Betriebsprüfung.
Die Beschränkung des Werbungskostenabzugs auf nur 70 % der Aufwendungen ist seit der Einführung dieser Regelung umstritten.
Voller oder teilweiser Betriebsausgabenabzug?
Laden Unternehmer zu einem Geschäftsessen ein, sollte unter anderem die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen gewährleistet sein.
Den Steuerabzug nicht an kleinen Formalitäten scheitern lassen
Angaben über den bewirtenden Unternehmer zwingend notwendig
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