Corona-Schlussabrechnungen
- Steuernews für alle MandantenFinanzverwaltung gewährt Fristverlängerung bis 30.9.2024
Finanzverwaltung gewährt Fristverlängerung bis 30.9.2024
Allgemeine Abgabefrist endet am 31.10.2021
Verlängerte Abgabefrist endet am 31.8.2021
Unternehmer erhalten auf Antrag eine Verlängerung der Abgabefristen für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Frist zur Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat (§ 18 Abs. 6 Umsatzsteuergesetz/UStG und §§ 46, 47 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung/UStDV).
Eigentlich hätte die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, am 28.2.2021 geendet.
Finanzverwaltungen gewähren Fristverlängerungen
Anlässlich der Corona-Krise sehen sich viele Unternehmen nicht in der Lage, ihre Jahresabschlüsse fristgerecht beim Unternehmensregister zur Offenlegung einzureichen.
Betroffen sind alle Steuerpflichtigen, die Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Registrierkasse aufzeichnen.
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