Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 1.904,00 sofort abschreiben
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Investitionsabzugsbetrag
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Anschaffungswert von mehr als € 250,00 bis zu € 800,00 (netto) können sofort oder wahlweise über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden.
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