Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse
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Neues BMF-Schreiben
Aktuelle Verfahren zur Einkommen- und Umsatzsteuer
Als Nachweis muss der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten haben, die er per Überweisung begleicht.
Steuerpflichtige können Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen.
Aktuelle Rechtsprechung
Aufwendungen für Handwerkerleistungen können im Rahmen sogenannter haushaltsnaher Dienstleistungen von der Einkommensteuer abgezogen werden.
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