Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse
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Neues BMF-Schreiben
Aktuelle Verfahren zur Einkommen- und Umsatzsteuer
Als Nachweis muss der Steuerpflichtige eine Rechnung erhalten haben, die er per Überweisung begleicht.
Steuerpflichtige können Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen.
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