Nutzungsdauer für Computerhardware und Software
- Steuernews für alle MandantenComputerhardware und die zum Betrieb und zur Nutzung dieser Hardware erforderliche Software sind ein wesentlicher Bestandteil eines Homeoffice.
Computerhardware und die zum Betrieb und zur Nutzung dieser Hardware erforderliche Software sind ein wesentlicher Bestandteil eines Homeoffice.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Anschaffungswert von mehr als € 250,00 bis zu € 800,00 (netto) können sofort oder wahlweise über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden.
Betrieblich genutzte Software stellt ein immaterielles Wirtschaftsgut dar.
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