Nichtbeanstandungsregel für Kassen endet!
- Steuernews für alle MandantenEine Verlängerung der bestehenden Nichtbeanstandungsregelung über den 30.9.2020 hinaus wird nicht gewährt (BMF Az. IV A 4-S0316-a/20/10007:002).
Eine Verlängerung der bestehenden Nichtbeanstandungsregelung über den 30.9.2020 hinaus wird nicht gewährt (BMF Az. IV A 4-S0316-a/20/10007:002).
Betroffen sind alle Steuerpflichtigen, die Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Registrierkasse aufzeichnen.
Neues Gesetz gegen die systematische Steuerhinterziehung
Wichtige Neuerungen zum Jahreswechsel
Seit dem vergangenen Jahr können Betriebsprüfer bei Gastronomen und Hoteliers unangemeldete Kassenprüfungen durchführen.
Höhere Compliance-Anforderungen für Registrierkassen
Merkblatt der OFD Karlsruhe vom 31.10.2016
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