Zuwendungsempfängerregister und elektronischer Spendennachweis
- Steuernews für alle MandantenElektronisches Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern steht zum Abruf zur Verfügung
Elektronisches Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern steht zum Abruf zur Verfügung
Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet
BMF-Schreiben vom 18.12.2020
Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.
Spenden als auch Mitgliedsbeiträge zur Förderung von steuerbegünstigten Zwecken können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Zuwendungen für mildtätige, religiöse, wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
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