Aufwendungen für Erststudium
- Steuernews für alle MandantenAufwendungen für ein Erststudium können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Aufwendungen für ein Erststudium können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Eigener Hausstand im Inland Voraussetzung
Kein Betriebsausgabenabzug trotz Verpflichtung
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