Urlaub in der Kurzarbeit
- Steuernews für alle MandantenWissenswertes für Arbeitgeber
Ein bis zum Jahresende nicht genommener Urlaub verfällt nach einer Vorschrift des Bundesurlaubsgesetzes (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) grundsätzlich.
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