Teilschenkung kein privates Veräußerungsgeschäft
- Steuernews für alle MandantenGemischte Schenkung ist nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar
Gemischte Schenkung ist nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar
Bundesfinanzhof/BFH entscheidet über aktuellen Nießbrauchfall
Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei Verkauf eines zu Wohnzwecken dienenden Teilgrundstücks
Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte soll ab 2024 auf € 1.000,00 steigen
Finanzämter werten erste Sammelauskunftsersuchen aus
BFH entscheidet gegen die Finanzverwaltung
Gewinne besteuern, die Verrechnung von Verlusten jedoch verweigern.
Ausschließlich zu privaten Wohnzwecken genutzte Immobilien können ohne Beachtung jeglicher Mindestbesitzzeiten stets steuerfrei veräußert werden.
Verkauf von Arbeitszimmer im selbst genutzten Wohnheim steuerfrei
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören u. a. auch Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG)).
Steuerfalle beim Ferienhäuschen
Bisherige Auffassung der Finanzverwaltung
Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken sind einkommensteuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt.
Eine Entnahme des betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs erfolgt vielfach nach Ende der steuerlichen Abschreibung, spätestens also nach sechs Jahren.
Aufwendungen mindern steuerpflichtige Veräußerungskosten nicht
Gewinne aus der Veräußerung von Grundvermögen (Immobilien) unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht als „privates Veräußerungsgeschäft“.
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